Das von der Bundesregierung eingebrachte und heute im Bundestag debattierte „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ (Drs. 20/11306) enthält zwei für das Wohnraummietrecht relevante Änderungen.
Das von der Bundesregierung eingebrachte und heute im Bundestag debattierte „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ (Drs. 20/11306) enthält zwei für das Wohnraummietrecht relevante Änderungen.