Stellte bisher der Vermietende den Kabelanschluss bereit, wurden die Kosten für den Anschluss über die Betriebskosten umgelegt (sog. Nebenkostenprivileg). Das ist nach dem 1. Juli 2024 nicht mehr erlaubt.
FAQ: Ende des Nebenkostenprivilegs bei den Kabelanschlussgebühren
