Wohnraum in Leipzig ist knapp. Wird Wohnraum nicht zum Wohnen genutzt, sondern anders, wird der Mangel an Wohnraum noch verstärkt. Mit der Zweckentfremdungsverbotssatzung soll dem weiteren Verlust von Wohnraum entgegengewirkt werden.
Leipzig: Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum seit dem 21.08.2024