Stellte bisher der Vermietende den Kabelanschluss bereit, wurden die Kosten für den Anschluss über die Betriebskosten umgelegt (sog. Nebenkostenprivileg). Das ist nach dem 1. Juli 2024 nicht mehr erlaubt.
Stellte bisher der Vermietende den Kabelanschluss bereit, wurden die Kosten für den Anschluss über die Betriebskosten umgelegt (sog. Nebenkostenprivileg). Das ist nach dem 1. Juli 2024 nicht mehr erlaubt.