FAQ: Ende des Nebenkostenprivilegs bei den Kabelanschlussgebühren

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Stellte bisher der Vermietende den Kabelanschluss bereit, wurden die Kosten für den Anschluss über die Betriebskosten umgelegt (sog. Nebenkostenprivileg). Das ist nach dem 1. Juli 2024 nicht mehr erlaubt.