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Beitrags- und Gebührenordnung

Die Beitragsordnung des DMB – Mietervereins Leipzig e.V. regelt sich nach § 6 Ziff. 3 und § 7 der Satzung. Dazu wird nachfolgendes festgelegt:

1. Mindestmitgliedschaft/Kündigung

Die Mitgliedschaft im DMB – Mieterverein Leipzig e.V. (MVL) beträgt mindestens ein volles Jahr. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum 31.12. des Jahres möglich, wobei die Kündigung bis spätestens 30.09. des Jahres erklärt sein muss.

2. Aufnahmegebühr

Bei Erwerb der Mitgliedschaft ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten.

3. Beitrag

Beitrag einschließlich Mietrechtsschutz für Wohnraummieter: Der Mitgliedsbeitrag einschließlich Mietrechtsschutz beträgt jährlich 78,00 €.

Beitrag ohne Mietrechtsschutz für Klein-Gewerberaummieter: Der Mitgliedsbeitrag für Gewerberaummieter (ohne Mietrechtsschutz) beträgt jährlich 78,00 €.

4. Beitragszahlung

Im Aufnahmejahr zahlen alle Mitglieder beim Eintritt unabhängig vom Aufnahmedatum den vollen Jahresbeitrag zuzüglich der einmaligen Aufnahmegebühr.

Im zweiten Jahr der Mitgliedschaft ist der Beitrag spätestens bis zum 31. Januar zu zahlen. In Abhängigkeit vom Beitrittsmonat zahlen die Mitglieder im zweiten Jahr nur den verbleibenden anteiligen Jahresbeitrag.

Ab dem dritten Jahr der Mitgliedschaft ist bis zum 31. Januar der volle Jahresbeitrag fällig.

In sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag des Mitgliedes über eine Reduzierung bzw. befristete Aussetzung der Zahlung des Mitgliedsbeitrages.

5. Verzug in der Beitragszahlung

Bei nicht fristgerechter Beitragszahlung besteht kein Beratungsanspruch. Der Rechtsschutz wird unterbrochen und beginnt erst mit der Bezahlung (bei dreimonatiger Wartefrist) erneut zu laufen.

6. Gebühren

Schriftverkehr im Rahmen der Rechtsberatung

Schriftsatz 5,00 €
Schriftsatz per Einschreiben 8,00 €
Schriftsatz per Einschreiben mit Rückschein 10,00 €
Schriftliche Rechtsauskünfte (auch per Email oder Fax) 5,00 €
Wohnungsbesichtigungen 45,00 €
Wahrnehmung von Terminen zur außergerichtlichen Klärung von Mietstreitigkeiten 60,00 €
Teilnahme an Wohnungsübernahmen und –übergaben 60,00 €
Belegeinsicht beim Vermieter / Verwalter im Zusammenhang mit einer Betriebskostenabrechnung 60,00 €
Feuchtigkeitsmessung 90,00 €
1. Beitragsmahnung und folgende 3,00 €
Bearbeitungsgebühr Rücklastschriften 3,00 €
Gebühr für Anfrage beim Einwohnermeldeamt 12,00 €

7. Finanzrevision

Die Finanzrevision beim Vorstand des Mietervereins legt jährlich bis zum 31.03. des Folgejahres einen Finanzbericht zur Kassierung vor. Der Finanzrevision obliegt die selbständige Kontrolle und Prüfung des Kassierungsvorganges. Dazu führt sie unangekündigt Revisionen durch, worüber dem Vorstand ein Bericht vorzulegen ist. Sowohl der Jahresbericht als auch die Kontrollberichte sind den Mitgliedern des Mietervereins offenzulegen.

8. Beschluss und Wirksamkeitstag

Die vorstehende Beitrags- und Gebührenordnung wurde am 29.03.2022 vom Vorstand des Mietervereins Leipzig e.V. beschlossen. Sie erlangte ihre Wirksamkeit mit dem 01.07.2022.