(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen heute im Bundeskabinett beraten wird. Der Gesetzentwurf soll die im Mai 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung in nationales Recht umsetzen und sieht unter anderem die Einrichtung einer zentralen digitalen Zugangsstelle bei der Bundesnetzagentur vor.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung die EU-Vorgaben jetzt umsetzen will“, erklärt DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. „Es braucht dringend mehr Transparenz und Kontrolle auf dem bislang undurchsichtigen Markt für Kurzzeitvermietungen, der häufig mit der Vermietung möblierter Wohnungen einhergeht. Die Entscheidung, die Bundesnetzagentur als einheitliche digitale Zugangsstelle zu bestimmen, ist richtig – so können Städte und Gemeinden künftig einfacher Verstöße erkennen und dagegen vorgehen.“
Zugleich betont Weber-Moritz, dass der Gesetzentwurf nur ein erster Schritt sein könne: „Die EU-Umsetzung allein wird nicht reichen. Wir brauchen zusätzliche nationale Maßnahmen, um den regulären Mietwohnungsmarkt zu schützen. Dazu gehören die Vorschläge des Bundesrates, Kurzzeitvermietungen zeitlich auf sechs Monate zu begrenzen und sogenannte Kettenmietverträge zu verbieten. Ebenso notwendig ist ein flächendeckendes, konsequent angewandtes Zweckentfremdungsverbot, damit Wohnraum nicht dauerhaft über Plattformen wie Airbnb dem Markt entzogen wird.“
Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes müssen zudem Schlupflöcher bei der Mietpreisbremse geschlossen werden. Die Zahl der Wohnungen, die unter dem Deckmantel kurzfristiger Vermietungen der Regulierung entgehen, sei in den vergangenen Jahren stark gestiegen.
„Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Transparenz“, so Weber-Moritz weiter. „Aber ohne eine klare Begrenzung der Kurzzeitvermietung wird sich die Wohnraumsituation in den Städten nicht entspannen.“
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