Unangemessen hohe Mieten effektiv ahnden



(dmb) Seit 1954 gibt es in Deutschland mit § 5 Wirtschaftsstrafgesetz die Möglichkeit, gegen unangemessen hohe Mieten vorzugehen und Vermieter zu sanktionieren, wenn sie eine Miete verlangen, die mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. In der Praxis wird das Gesetz aber heute kaum angewendet, da die bürokratischen Hürden zu hoch sind. Trotz mehrerer Initiativen der Bundesländer, wird eine Reform des Mietwucherparagraphen von der Bundesregierung, insbesondere vom FDP geführten Justizministerium, blockiert: „Die Reform des Mietwucherparagraphen ist überfällig, da Mieterinnen und Mieter aufgrund zahlreicher Ausnahmen von der sog. Mietpreisbremse im Mietrecht kaum vor zu hohen Mieten geschützt werden. Darunter leiden vor allem die Menschen, die auf eine überteuerte Wohnung angewiesen sind, weil es am überhitzten Wohnungsmarkt praktisch keine bezahlbaren Alternativen gibt. Leider nutzen einige Vermieter das schamlos aus und verlangen Mietpreise, die die örtliche Mietspiegelspanne um weit mehr als 20 Prozent überschreiten. Hier muss die Bundesregierung endlich tätig werden und dem eindeutigen Votum des Bundesrates folgen, indem § 5 Wirtschaftsstrafgesetz zur Bekämpfung von Mietwucher wieder in der Praxis anwendbar gemacht wird“, fordert Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB).

Der Bundesrat dringt zum wiederholten Mal mit einem konkreten Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/1239) auf eine bessere Bekämpfung des Mietwuchers. Die Bundesregierung hat sich dem Votum des Bundesrates nicht angeschlossen und rechtliche Bedenken bezüglich der Umsetzung vorgetragen. Der Deutsche Mieterbund hat nun auf Grundlage des Gesetzentwurfs ein juristisches Gutachten bei Prof. Dr. Kilian Wegner zu den aktuellen Hindernissen und den Reformoptionen des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch in Auftrag gegeben.

„Das Gutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis – der Entwurf des Bundesrates ist verfassungskonform und es bestehen keinerlei rechtliche Bedenken gegen seine Umsetzung. Durch die Reform des Mietwucherparagraphen könnte endlich gegen die Vermieter und Vermieterinnen vorgegangen werden, die geltende Vorgaben zum Mietrecht missachten und überteuerte Wohnungen am Markt anbieten. Die Bundesregierung muss den Entwurf noch in dieser Legislatur umsetzen, wenn sie den aus dem Ruder gelaufenen Wohnungsmarkt entlasten will“, kommentiert Siebenkotten die Ergebnisse der heute vorgestellten Studie. 

Die Entwicklungen der Mietpreise, insbesondere der Neu- und Wiedervermietungsmieten, hat spätestens seit Anfang 2023 mit zweistelligen Steigerungsraten eine unkontrollierte Dynamik angenommen. Im Durchschnitt sind die Mieten inserierter Bestandswohnungen in Deutschland im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 7,6 Prozent gestiegen – auf 10,21 Euro pro Quadratmeter nettokalt. In den kreisfreien Großstädten über 500.000 Einwohner stiegen sie sogar um 11 Prozent auf 13,30 Euro je Quadratmeter nettokalt. Im Durchschnitt kostet eine angemietete Neubau-Wohnung pro Quadratmeter zwischen 21 Euro in München und 18 Euro in Berlin oder Frankfurt am Main, für die Mehrheit der Menschen sind solche Mieten nicht mehr bezahlbar.

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Das Gutachten zur Reform des Mietwucherparagraphen finden Sie hier.

Die Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Studie sowie unsere Forderungen finden Sie in unserem Factsheet.