Auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Sachsen (Sächsische Zweckentfremdungsverbotsgesetz vom 14.02.2024) hat die Stadt Leipzig die Zweckentfremdungsverbotssatzung mit Beschluss der Ratsversammlung vom 21.08.2024 erlassen.
Was ist Zweckentfremdung von Wohnraum?
Zweckentfremdung von Wohnraum im Sinne der Satzung liegt vor, wenn
Wohnungen länger als 12 Wochen im Kalenderjahr zur Fremdbeherbergung oder Kurzzeitvermietung genutzt werden (das betrifft z.B. die Vermietung als Ferienwohnung auf Onlineportalen wie Airbnb und
an Monteure und andere ständig wechselnde Gäste mit kurzen Aufenthalten).
Die Vermietung einer Ferienwohnung ist nur noch mit Genehmigung der Stadt möglich.
oder
Wohnungen länger als 12 Monate leer stehen.
Gibt es Übergangsregelungen?
Derzeit gelten noch Übergangsfristen für die Dauer von 2 Jahren, wenn bereits vor Inkrafttreten der Satzung Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet wurden und der/die Verfügungs-berechtigte dies bis zum 02. Dezember 2024 gegenüber der Stadt Leipzig gemeldet hat.
Was darf man ohne Genehmigung?
Maximal 12 Wochen im Kalenderjahr (84 Tage insgesamt) ist eine Vermietung an Gäste problemlos und ohne Genehmigung möglich.
Kann eine Wohnung trotz nachweisbarer Bemühungen nicht vermietet werden, kann die Wohnung auch länger als 12 Monate leer stehen. Das gleiche gilt auch, wenn nachweisbar zügig umgebaut, instandgesetzt oder modernisiert wird.
Darf ich als Student/in weiterhin untervermieten?
Als Student/in darf ich auch weiterhin, z.B. für die Dauer eines Auslandssemesters, mehr als 12 Wochen im Jahr untervermieten, wenn ein regulärer Untermietvertrag geschlossen wird und keine kurzzeitigen Vermietungen an ständig wechselnde Gäste erfolgen.
Welche Sanktionen gibt es bei einem Verstoß gegen die Satzung?
Bei Verstößen gegen die Satzung kann ein Bußgeld bis zu 100.000 € erhoben werden. Bei Verstößen gegen die Auskunftspflicht kann das Bußgeld bis zu 50.000 € betragen.
Wo kann ich Verdachtsfälle von Zweckentfremdung melden?
Verdachtsfälle der Zweckentfremdung kann man über die Website der Stadt Leipzig, Leipzig.de/zweckentfremdungsverbot, melden.
Hier geht es zum Meldeformular