Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) können überteuerte Mietpreise mit einem Bußgeld geahndet werden. Voraussetzung für eine Verfolgung und Ahndung ist eine Meldung bei der Stadt Leipzig.
Wann ist eine Miete überhöht?
Übersteigt die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 %, gilt die Miete als überhöht.
Bei einer Überhöhung um mehr als 50 % kann es sich unter Umständen auch um eine Straftat gemäß § 291 Strafgesetzbuch handeln, wenn der Vermieter persönliche Schwächen und/oder Zwangslagen des Mieters kannte und diese ausnutzte.
Wie kann ich meine Miete prüfen?
Die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgt mit dem qualifizierten Mietspiegel der Stadt Leipzig.
leipzig.de/bauen-und-wohnen
Bei einer Mietpreisüberschreitung von über 20 % kann eine Überprüfung sinnvoll sein.
Gibt es Verjährungsfristen für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit?
Die Verfolgungsverjährung beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit Ende des Mietverhältnisses oder wenn die Kaltmiete nicht mehr überhöht ist.
Weitere Informationen zur Meldung eines Verdachts auf überhöhte Miete und welche Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie auf der Website der Stadt Leipzig:
leipzig.de/bauen-und-wohnen
Hier kommen Sie zum Meldeformular
formulare.leipzig.de