Wohnung zu heiss

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Ein sommerlicher Temperaturanstieg allein stellt noch keinen Mietmangel dar. Wird die Wohnung jedoch aufgrund extremer Hitze praktisch unbewohnbar, können Mieterinnen und Mieter je nach Einzelfall Ansprüche auf Mietminderung, Schadensersatz oder sogar eine außerordentliche Kündigung geltend machen.