Leipzig ist die am stärksten wachsende Stadt in Deutschland. Das hat unter anderem zur Folge, dass Wohnraum immer knapper wird und die Mieten steigen.
Damit die Mieten auch zukünftig bezahlbar bleiben, hat der Leipziger Stadtrat im Juni 2020 soziale Erhaltungssatzungen für 6 Stadtgebiete beschlossen.
Hauseigentümer müssen nunmehr alle Bauvorhaben, Abrisse oder Nutzungsänderungen in diesen Gebieten vorab durch die Stadt genehmigen lassen.
In Connewitz, Eutritzsch, Lindenau, Alt-Lindenau und den Gebieten um die Eisenbahnstraße sowie dem Lene-Voigt-Park sind Luxussanierungen von Bestandswohnungen nunmehr verboten. Milieuschutz bedeutet jedoch nicht, dass Modernisierungen damit grundsätzlich ausgeschlossen sind. Erlaubt sind lediglich Baumaßnahmen, die den normalen Standard herstellen, wie beispielsweise der erstmalige Einbau einer Sammelheizung oder eines Bades. Dagegen nicht mehr erlaubt sind z.B. Energiesparmaßnahmen, die über das Mindestmaß hinausgehen, der Anbau eines 2. Balkons, unnötige Grundrissänderungen, Videosprechanlagen und hochwertige Badausstattungen. Im Einzelfall können jedoch zum Beispiel Fahrstühle, Fußbodenheizungen, Doppelwaschbecken sowie separate Dusche und Wanne im Bad genehmigt werden
Mieter, die in den ausgewiesenen Milieuschutzgebieten wohnen und von Baumaßnahmen betroffen sind, sollten bereits bei der Ankündigungprüfen, ob die Baumaßnahmen zulässig sind.
Bei Fragen kann man sich an die Stadt Leipzig, Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, Abteilung Wohnungsbau unter Tel.-Nr.: 0341-1235505 oder per E-Mail an soziale-erhaltungssatzung@leipzig.de wenden.
Die Einschränkungen gelten nicht für Neubauten, für die Umnutzung alter Fabriken zu Wohnungen, für Dachgeschoss-Ausbauten oder für die Sanierung seit Jahren leerstehender Häuser.
Die Erhaltungssatzungen sind jedoch nicht in Stein gemeißelt, sondern alle 2 Jahre werden die Ausbaustandards und die Gutachten zur Aufnahme von Gebieten alle 5 Jahre überprüft.
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