Mietspiegel Leipzig

Neuer qualifizierter Mietspiegel für Leipzig seit dem 01.07.2025 in Kraft

Seit dem 01.07.2025 gilt in Leipzig der neue qualifizierte Mietspiegel, der erstmalig nicht nur vom Mieterverein anerkannt worden ist, sondern auch von einem Interessenvertreter der Vermieter, der Plattform Leipziger Wohnungsgenossenschaften. Darüber hinaus hat auch der Leipziger Stadtrat mit nur einer Stimmenthaltung für den neuen qualifizierten Mietspiegel gestimmt.

Mit der Qualifizierung des Leipziger Mietspiegels sind nunmehr die Mietwerte des Mietspiegels zwingend für die formelle Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens  anzugeben.

Darüber hinaus ist mit der Zustimmung der Interessenvertreter und des Stadtrates die Vermutungswirkung in Kraft getreten, d.h. dass vermutet wird, dass der Mietspiegel nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde und damit die ortsüblichen Entgelte abbildet.

Der neue qualifizierte Mietspiegel für Leipzig ist auch eine wichtige Voraussetzung für die Prüfung der Mieten bei Abschluss eines neuen Mietvertrages hinsichtlich der Einhaltung der Mietpreisbremse.

Gerade die Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem letzten Mietspiegel haben gezeigt, wie wichtig der qualifizierte Mietspiegel ist.

Von der Vermieterseite wurde der vorangegangene Mietspiegel immer wieder hinsichtlich seiner Qualifizierung angegriffen. Vermieter nutzen dies, um höhere Mietforderungen bei Mieterhöhungen mittels Vergleichswohnungen durchzusetzen als der Mietspiegel es hergab und die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen zu umgehen.

DMB Mieterverein Leipzig e.V.

Seit dem letzten Mietspiegel sind die Kaltmieten in Leipzig um 2,15 % gestiegen. Die durchschnittliche Kaltmiete hat sich damit in den letzten 2 Jahren um 0,27 € auf 6,56 €/qm erhöht. Insbesondere bei Wohnungen mit mehr als 90 Quadratmeter (Anstieg um 4,8 %) und bei Wohnungen der Baualtersklassen ab 2005 (Anstieg um 6,0 %) fiel der Anstieg der Mietpreise am höchsten aus.

Änderungen gab es beim neuen Mietspiegel hinsichtlich der Lageklassen. Die Lage „Villenviertel“ ist entfallen. Es gibt nunmehr 5 Lageklassen für die Einordnung: einfach, mittel, gut, sehr gut sowie die Kerngebietslage (innerhalb der City).

Bei der Wohnungsausstattung sind nunmehr auch das Alter der vom Eigentümer gestellten Einbauküche, der Bodenbeläge, Türen, Heizkörper und der Badausstattung von Bedeutung.

Der qualifizierte Mietspiegel schafft nicht nur Rechtssicherheit für die Bestimmung und Prüfung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Mieterhöhungen, sondern hilft auch, die vom Vermieter verlangte Nettokaltmiete beim Abschluss eines neuen Mietvertrages zu prüfen. Seit dem 13.07.2022 gilt für Leipzig neben der KappungsgrenzenVO auch die Mietpreisbremse.

Der Vermieter darf bei der Wiedervermietung von Wohnungen bei der Nettokaltmiete (Miete ohne Heiz- und Betriebskosten) höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 % verlangen, sofern nicht eine der gesetzlichen Ausnahmen vorliegt.

Darüber hinaus bildet der qualifizierte Mietspiegel auch die Datengrundlage für die Anpassung der Kosten der Unterkunft.

Haben Sie eine Mieterhöhung erhalten, prüfen Sie diese bitte sorgfältig hinsichtlich ihrer Berechtigung. Gerne unterstützt und berät Sie der Mieterverein Leipzig hierzu. Für die Vereinbarung eines Beratungstermins erreichen Sie uns Mo – Do 8.00 – 19.00 Uhr und Fr 8.00 -12.00 Uhr unter Tel.-Nr.: 0341 21 31 277 oder -278.

Hier kommen Sie zum Mietspiegel 2025 der Stadt Leipzig und zum Mietspiegelrechner: