Als Mitglied unseres Mietervereins sind Sie mietrechtsschutzversichert, sobald wir Sie an den Versicherer entsprechend gemeldet haben. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernimmt die Versicherung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung Gerichtskosten und gesetzliche Vergütungen der Anwälte (auch des Gegners), wenn und soweit Sie diese zu tragen haben. Lediglich eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall muss von Ihnen übernommen werden.
Versicherer ist die
DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Bonner Straße 323
50968 Köln
Tel.-Nr.: 0221/37638-0
Im Merkblatt zur Rechtsschutzversicherung erhalten Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Vereinbarungen im Gruppenversicherungsvertrag, den der Mieterverein mit dem Versicherer geschlossen hat.
Informationen zur Miet-Rechsschutz-Versicherung
Informationen zur Datenverarbeitung gem.Art. 14 DSGVO
Die Meldung des Schadenfalls muss über den Mieterverein geschehen. Dieser prüft und bestätigt der DMB Rechtsschutz, ob eine vorgerichtliche Beratung stattgefunden hat, der Mitgliedsbeitrag gezahlt wurde usw.
Bitte beachten Sie, dass eine Erläuterung und Wiedergabe der Versicherungsbedingungen hier nicht vollständig sein und auch die Wortwahl nicht immer wie im Vertragstext sein kann. Mit noch offenen Fragen wenden Sie sich bitte an den Mieterverein.
Stand: 01/2015
DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Bonner Straße 323
50968 Köln
Fax: 0221 – 3 76 38-11