Um Mitglied zu werden, gibt es mehrere Möglichkeiten. Der einfachste und schnellste Weg ist unser Online-Formular direkt hier auf der Website zu nutzen. Selbstverständlich können Sie zu unseren Öffnungszeiten auch gerne persönlich in einer unserer Geschäftsstellen oder
in den Beratungsstellen erscheinen oder uns die Beitrittsunterlagen auf dem Postweg zukommen lassen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Wohnraummieter jährlich 84,00 € (einschließlich Mietrechtsschutz).
Für Klein-Gewerberaummieter ist der Beitrag genauso hoch, jedoch ist hier kein Mietrechtsschutz enthalten.
Die Mitgliedschaft kann unter Berücksichtigung der Mindestmitgliedschaft von einem Jahr nur durch eine schriftliche Kündigung seitens des Mitglieds zum 31. Dezember beendet werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Kalenderjahresende. Folglich muss ein Kündigungsschreiben spätestens am 30. September beim Mieterverein eingegangen sein.
Der Mietervereinsbeitrag lässt sich nicht steuerlich absetzen, da der Mieterverein weder gemeinnützig ist noch mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient.
Leider nein, denn der Mieterverein darf gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz nur seine Mitglieder beraten.
Auch eine einmalige Rechtsberatung ist ohne Mitgliedschaft nicht möglich. Es gibt die Möglichkeit einer Probemitgliedschaft. Diese dauert 3 Monate, endet automatisch und kostet 30€. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit der Umwandlung in eine „ordentliche Mitgliedschaft“.
Für die Rechtsberatung durch unsere angestellten Juristen und Anwälte bitten wir Sie, einen Beratungstermin entweder über Ihren Online-Zugang unter „Mein DMB“ oder telefonisch unter 0341-2131277 oder -278 zu vereinbaren. Für kurze Fragen besteht auch die Möglichkeit die telefonische Kurzberatung montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr in Anspruch zu nehmen.
Ja, eine außergerichtliche Beratung und Vertretung ist auch für bereits laufende Angelegenheiten oder ein bereits beendetes Mietverhältnis möglich.
Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft beim Mieterverein Leipzig sind Sie zu den Bedingungen der DMB Rechtsschutzversicherungs AG mietrechtsschutzversichert. Kostenschutz besteht im Rahmen der Mitgliedschaft für die gerichtliche Auseinandersetzung über Angelegenheiten, die nach Ablauf der dreimonatigen Wartefrist neu entstanden sind. Abgedeckt sind über die Rechtsschutzversicherung Kosten bis zu 20.000,00 € je Streitfall, bei einer Selbstbeteiligung des Mitgliedes in Höhe von 100 €.
Nein, der Mieterverein kann Sie nicht gerichtlich vertreten. Das ist ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten. Im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung haben Sie freie Rechtsanwaltswahl. Gerne können Sie auch die mit uns zusammenarbeitenden Rechtsanwälte beauftragen.
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