Mietspiegel Leipzig – Seit dem 24.06.2021 gilt der neue qualifizierte Mietspiegel Leipzig für das Jahr 2020.
Die Erstellung des Leipziger Mietspiegels durch die Stadt Leipzig wurde von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Haus & Grund Leipzig, Mieterverein Leipzig, Vertretern der Wohnungswirtschaft, der Justiz und der Wissenschaft begleitet. Der Mieterverein Leipzig hat sich ausdrücklich für einen qualifizierten Mietspiegel für Leipzig ausgesprochen. Da die Vermietervertreter dem qualifizierten Mietspiegel nicht zustimmten, musste der Stadtrat darüber entscheiden.
Der qualifizierte Mietspiegel schafft Rechtssicherheit für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er istauch eine wichtige Voraussetzung für die von der Landesregierung angekündigte Einführung der Mietpreisbremse für die Begrenzung der Neuvertragsmieten in Leipzig. Er bildet auch die Datengrundlage für die Anpassung der Kosten der Unterkunft.
Nach dem Gesetz kann der Vermieter bei Mieterhöhungen im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren die Miete um maximal 20 %, in Leipzig nur um 15 % – es gilt die KappungsgrenzenVO, erhöhen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Maßgeblich für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind nach dem Gesetz die Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung. Der Vermieter kann sein Mieterhöhungsverlangen wahlweise mit einem Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen, Mietdatenbanken oder einem Sachverständigengutachten begründen. Existiert jedoch ein qualifizierter Mietspiegel (wie für Leipzig) muss der Vermieter zwingend die Mietwerte des qualifizierten Mietspiegels angeben.
Greift der Vermieter auf das Begründungsmittel „Vergleichswohnungen“ zurück, kann er diese aus dem eigenen Bestand und somit auch die teuersten Wohnungen nehmen.
In Zeiten ohne einen qualifizierten Mietspiegel in Leipzig hat die Praxis immer wieder gezeigt, dass Vermieter ihre Mieterhöhungsverlangen zunehmend mit drei Vergleichswohnungen begründeten, weil sie damit fast immer eine höhere Miete durchsetzen konnten, als es der einfache Mietspiegel hergegeben hat. Darüber hinaus war/ist es für den Mieter schwierig zu prüfen, ob die im Mieterhöhungsverlangen benannten Vergleichswohnungen auch tatsächlich mit der eigenen Wohnung vergleichbar sind und die geforderte Miete hierfür tatsächlich ortsüblich ist. Gerichtliche Auseinandersetzungen über die Mieterhöhung gingen dann fast immer mit einem teuren Sachverständigengutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete einher.
Mit dem qualifizierten Mietspiegel Leipzig haben sowohl Mieter als auch Vermieter ein aussagefähiges Instrument für die Bestimmung und Prüfung der ortsüblichen Vergleichsmiete der Wohnung.