Dritter Runder Tisch zum Thema Energiearmut

(lvs) Am 30.06.2023 fand der dritte und damit letzte Teil des runden Tisches zur Energiearmut im sächsischen Landtag in Dresden statt. Über das vorangegangene Treffen am 10.03.2023 berichteten wir bereits in der letzten Mieterzeitung. Organisator war erneut die Landtagsfraktion Die Linke. Am Runden Tisch beteiligten sich Experten von der Verbraucherzentrale Sachsen e.V., von der SachsenEnergie AG, von der WID vom Jobcenter und vom Sozialamt sowie vom DMB Landesverband Sachsen.

(lvs) Am 30.06.2023 fand der dritte und damit letzte Teil des runden Tisches zur Energiearmut im sächsischen Landtag in Dresden statt. Über das vorangegangene Treffen am 10.03.2023 berichteten wir bereits in der letzten Mieterzeitung. Organisator war erneut die Landtagsfraktion Die Linke. Am Runden Tisch beteiligten sich Experten von der Verbraucherzentrale Sachsen e.V., von der SachsenEnergie AG, von der WID vom Jobcenter und vom Sozialamt sowie vom DMB Landesverband Sachsen.

Konkret ging es diesmal um die Wärmewende und alle damit verbundenen Auswirkungen.

Einigkeit mit den anwesenden Experten besteht insofern, dass im Gebäudesektor zum einen effizienter mit Energie umgegangen werden muss und zum anderen fossile Brennstoffe keine Zukunft haben.

Im Fokus unseres Landesverbandes steht in diesem Zusammenhang vor allem, dass die damit verbundenen Modernisierungen sozialverträglich bleiben.

Überschattet wurde das Treffen von den Aktivitäten der Bundesregierung, die das Gebäudeenergiegesetz (bzw. Heizungsgesetz) noch vor der Sommerpause verabschieden möchte.

Um den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu minimieren, müssen Heizanlagen im großen Stil ausgetauscht werden. Ein solcher Tausch wird in aller Regel als Modernisierung gelten. Somit besteht die große Gefahr, dass ähnlich wie bei der Energiekrise die Mieterhaushalte die Kosten der Wärmewende zu tragen haben. Dabei ist die Belastungsgrenze bereits jetzt vielfach überschritten.

Weitere Überforderungen müssen unter allen Umständen vermieden werden. Im Rahmen der Erarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes setzte sich der Deutsche Mieterbund nachdrücklich für eine sozialgerechte Verteilung der Kosten des Heizungsaustausches ein. Das ist durchaus gelungen.

Neben erheblicher Fördererquoten durch den Bund soll vor allem eine Kappungsgrenze festgelegt werden. Der Austausch der Heizanlage soll zu keiner Mieterhöhung über 0,50 €/qm und Monat führen. Ferner soll es konkretere Härtefallregelung insofern geben, dass die Miete durch die Modernisierung nicht auf mehr als 30 % des Haushaltseinkommens steigen darf.

Darüber hinaus wird eine Wärmeplanung durch die Gemeinden forciert. Ziel dürfte insbesondere sein, zu prüfen, inwieweit Fernwärmenetze weiter ausgebaut und Wohnungen daran angeschlossen werden. Anlässlich des letzten Treffens zum Runden Tisch haben wir unsere Bedenken zu einem übermäßigen Ausbau der Fernwärme zum Ausdruck gebracht.

Fernwärme wird regelmäßig von Unternehmen angeboten, die in der jeweiligen Region eine Monopolstellung innehaben. Eine freie Wahl des Anbieters gibt es weder für Vermieter noch für Mieterhaushalte.

Hier braucht es unter anderem Verbesserungen betreffend dieTransparenz, konkrete Vorgaben bei Preisänderungsklauseln sowie Schutz vor Versorgungssperre.

Es ist absehbar, dass in nächster Zukunft weitere gravierende Änderungen auf die Mieterhaushalte zukommen. Diese dürfen nicht noch weiter überfordert werden. Dafür setzt sich der Deutsche Mieterbund Landesverband Sachsen e.V. auch weiterhin bei allen politischen Entscheidungsträgern in Sachsen ein.

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