Einführung der Mietpreisbremse dringend erforderlich

Ausbau des Schutzes der Mieter vor ungebremster Mietspirale in Sachsen erforderlich

(lvs) Seit Zustimmung der Koalitionspartner der Staatsregierung zum Koalitionsvertrag sind bereits 16 Monate vergangen und von den gesetzten Zielen zur Verbesserung des Schutzes von Mietern wurde nur die Verlängerung der Kappungsgrenzenabsenkung für Dresden und Leipzig umgesetzt. Es fehlt weiterhin die versprochene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung der Mietpreisbremse wie auch der lokalspezifischen Wohnraumzweckentfremdung.

Der Deutsche Mieterbund Landesverband Sachsen e.V. begrüßt deshalb die überfällige Einigung im Koalitionsausschuss der Sächsischen Landesregierung zur Einführung der Mietpreisbremse vom 14.04.2021. Mit einer entsprechenden Landesverordnung werden Mieten bei Neuvermietungen auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, begrenzt.

Aktuell sind die Wohnungsmärkte in den Großstädten Leipzig und Dresden stark angespannt und erfüllten bereits die Voraussetzungen für den Erlass einer Landesverordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze von 20% auf 15% für Mieterhöhungen, wie die Staatregierung anerkannte.

Dies gilt ebenso für die Mietpreisbremse. Bei der Prüfung der Voraussetzungen sind insbesondere der zu geringe marktrelevante Leerstand von Wohnraum sowie der sprunghafte Anstieg der Mietzinse in den letzten Jahrzenten verglichen mit einer deutlich höheren Mietbelastung der Haushalte in den betroffenen Gebieten zu berücksichtigen. In Dresden verringerte sich die Leerstandsquote innerhalb von 10 Jahren zum Beispiel von 5,8 % auf lediglich 1,8 % und die Angebotsmieten stiegen um 29,8 %, während bundesweit der Leerstand nur um einen Prozentpunkt zurückging und die Mietpreise im selben Zeitraum lediglich um 12 % anstiegen. In Leipzig zeigt sich ein noch dramatischeres Bild; der Leerstand reduzierte sich im Zeitraum 2007-2017, wie in Dresden, ebenfalls um zwei Drittel, die Angebotsmieten stiegen jedoch um 37,2 %. (Zahlen für 2007-2017 – Quelle: de.statista.com)

Es ist davon auszugehen, dass sich die Lage in den sächsischen Ballungsgebieten mittelfristig nicht entspannen wird. Auch in den angrenzenden Gemeinden wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper. Auf Grund dieser Probleme in Leipzig und Dresden müssen deshalb dringend weitere wohnungspolitische Instrumente, wie die Mietpreisbremse, von der Staatregierung beschlossen werden. „Die Mietpreisbremse begrenzt die extremen Preisanstiege bei Neuvermietungen und entlastet damit wohnungssuchende Mieter in den Großstädten.“, so die Vorsitzende Anke Matejka.

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