Einführung der Mietpreisbremse für Leipzig und Dresden notwendig und sachgerecht!

Warnung des sächsischen Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft geht an der Realität vorbei.

(lvs) „Es gibt auf dem Wohnungsmarkt in Sachsen regional unterschiedliche Entwicklungen,“ erklärt Anke Matejka, Vorstandsvorsitzende des DMB Landesverbands Sachsen e.V. „auf diese muss mit unterschiedlichen wohnungspolitischen Instrumenten und Förderprogrammen reagiert werden. In den Ballungsgebieten fordern wir von der Sächsischen Staatsregierung einerseits die Einführung der Mietpreisbremse und andererseits parallel dazu Konzepte zur Stärkung des ländlichen Raums.“

Die Strukturschwächen im ländlichen Raum dürfen nicht zur Negierung der in den Großstädten Dresden und Leipzig bestehenden massiven Probleme mit stark angespannten Wohnungsmärkten herangezogen werden. Der DMB Landesverband Sachsen e.V. widerspricht der Behauptung von Rainer Seifert, Verbandsdirektor des vdw Sachsen Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V., wonach der Leerstand in Dresden und Leipzig bei 5 % läge. Wie die Zahlen der unabhängigen Firma statista sowie die Erhebungen der Stadtverwaltungen von Dresden und Leipzig zeigen, liegt der marktrelevante Leerstand in diesen Städten, abzüglich aller unbewohnbaren und nicht vermietbaren Wohnungen, weit unter 5 % und zwar bei lediglich 1,8 % in Dresden bzw. 2,2 % in Leipzig.

Diese korrekten Zahlen für den gesamten Wohnungsmarkt der beiden Städte führten schlussendlich auch dazu, dass die CDU-geführte Staatsregierung endlich anerkennen musste, dass der Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen Dresden und Leipzig die Kriterien für die Einführung der Mietpreisbremse erfüllt.

„Für Mieterschutz und -entlastung kann es keine falsche Zeit geben.“ so Anke Matejka, „die Einführung der Mietpreisbremse ist überfällig und dringend notwendig.“ Die Vermischung der unterschiedlichen strukturellen Hintergründe der Wohnungsmärkte in den sächsischen Ballungsgebieten um Leipzig und Dresden und denen des ländlichen Raums ist nicht zielführend für eine konstruktive Entwicklung von Konzepten zur Entlastung der Märkte und Stärkung der Marktteilnehmer.“ Solange eine Erholung des Mietenmarktes nicht absehbar ist und er sich trotz erheblicher Einkommensverluste der Mieter gerade in den letzten 18 Monate nicht entspannt, müssen alle der Politik zur Verfügung stehenden Instrumente zur Regulierung dieses Wohnungsmarktes umgesetzt und ausgeschöpft werden.

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