Kappungsgrenzenverordnung in Sachsen verlängern

Die Kappungsgrenzenverordnung in Sachsen muss ab 1. Juli erneut für wenigstens fünf Jahre in Kraft treten

(lvs) Die aktuelle sächsische Kappungsgrenzenverordnung tritt am 30. Juni außer Kraft. Sie begrenzt Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, auf 15 statt 20 Prozent in drei Jahren.

Wir fordern die sächsische Staatsregierung auf, das Verfahren zur erneuten Inkraftsetzung der Verordnung ab 1. Juli 2020 auch aufgrund der aktuellen Corona-Problematik zügig zu betreiben und rechtzeitig zu entscheiden.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation auf den Wohnungsmärkten der Städte Leipzig und Dresden mittelfristig nicht entspannen wird. Nicht nur in den Großstädten Dresden und Leipzig, sondern zwischenzeitlich auch in den angrenzenden Gemeinden wird Wohnraum immer knapper. In Zeiten der Corona-Pandemie mit den absehbaren Folgen für Mieter ist für deren Existenzsicherung ein möglichst langer und planbarer Zeitraum notwendig. „Die Kappungsgrenzenverordnung muss für wenigstens fünf Jahre verlängert werden. Die diskutierte Verkürzung auf zwei Jahre ist unverantwortlich“, so die Vorsitzende Anke Matejka.

Neben dieser Maßnahme zum Schutz von Mietern vor extremen Steigerungen der Mietpreise, setzt sich der Landesverband aufgrund der Corona-Pandemie für einen staatlichen Hilfsfonds „Wohnen“ ein. Er soll verhindern, dass Mieter wegen Mietrückständen ihre Wohnung verlieren und Vermieter finanziell ruiniert werden.

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