Kappungsgrenzenverordnung in Sachsen verlängert

Die Kappungsgrenzenverordnung wurde für 5 Jahre bis zum 30.06.2025 beschlossen – weiterer Schutz der Mieter erforderlich

(lvs) Der Deutsche Mieterbund Landesverband Sachsen e.V. begrüßt die Entscheidung der Sächsischen Landesregierung zur erneuten Inkraftsetzung der Kappungsgrenzenverordnung mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Diese Verordnung begrenzt Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, auf 15 statt 20 Prozent in drei Jahren.

Aktuell sind die Wohnungsmärkte in den Großstädten Leipzig und Dresden stark angespannt und erfüllen die Voraussetzungen für den Erlass einer abgesenkten Kappungsgrenze, wie die Staatregierung anerkannte. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Lage in den sächsischen Ballungsgebieten mittelfristig nicht entspannen wird. Auch in den angrenzenden Gemeinden wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper.

Auf Grund der angespannten Wohnungsmärkte müssen deshalb weitere wohnungspolitische Instrumente, wie sozialer Wohnungsbau, Mietpreisbremse und Zweckentfremdungsverordnung von der Staatregierung beschlossen werden. „Die Mietpreisbremse begrenzt die extremen Preisanstiege bei Neuvermietungen. Die Zweckentfremdungsverordnung sichert, dass Wohnungen weiter Mietern zur Verfügung stehen und nicht dem Wohnungsmarkt, z.B. als Ferienunterkunft, entzogen werden.“, so die Vorsitzende Anke Matejka.

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