Mietpreisbremse, Zweckentfremdungsverordnung und die Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung sollen kommen. Nachdem die Mitglieder aller drei Landesverbände der Parteien der zukünftigen Staatsregierung den Koalitionsvertrag billigten, drängt der DMB-Landesverband Sachsen auf die baldige konkrete Umsetzung der vielfältigen Maßnahmen im Bereich Bauen und Wohnen.
Anke Matejka, Mietrechtsexpertin und Vorsitzende des DMB Landesverbandes, begrüßt die Ankündigungen der landespolitischen Ziele. „Mit der konkreten Zielsetzung noch im Jahr 2020 die Mietpreisbremse für die beiden großen Ballungszentren in Sachsen einzuführen, wird eine langjährige Forderung des Landesverbandes umgesetzt.“ Nach Einführung der Verordnung zur Mietpreisbremse darf bei Neuvermietungen kein Mietzins von mehr als 10 % über der ortüblichen Vergleichsmiete vereinbart werden. „Wir versprechen uns davon einen dämpfenden Effekt auf die unverhältnismäßige starke Preisentwicklung bei Neuvermietungsmieten.
Der Landesverband unterstützt die Kommunen in ihrer Forderung, die Kappungsgrenzenverordnung über den 30.06.2020 hinaus zu verlängern. Der Koalitionsvertrag schafft die Voraussetzungen für ein sofortiges Handeln der neuen Staatsregierung.
Nicht nur in den Großstädten Dresden und Leipzig, sondern zwischenzeitlich auch in den angrenzenden Gemeinden wird Wohnraum immer knapper. Mit der Ankündigung der Koalitionspartner, die rechtlichen Voraussetzungen zur Eindämmung lokalspezifischer Wohnraumzweckentfremdung zu schaffen, wird eine weitere aus unserer Sicht dringend notwendige wohnungspolitische Maßnahme umgesetzt. „Wenn Wohnraum zweckentfremdet oder nicht vermietet wird, wird dem Wohnungsmarkt dringend benötigter Wohnraum insbesondere im niedrigen und mittelpreisigen Segment entzogen“, so Anke Matejka.
Neben diesen Maßnahmen zum Schutz von Mietern vor extremen Steigerungen der Mietpreise, fordert der Landesverband weiterhin Unterstützungen von Investitionen in Wohnungsneubau und Förderung, insbesondere des sozialen Wohnungsbaus.