(lvs) Die Sächsische Staatsregierung hat sich gestern auf die überfällige Einführung der Mietpreisbremse in Sachsen verständig. Diese längst überfällige und von Mietern in den Ballungsgebieten Dresden und Leipzig lang ersehnte Entscheidung, die ab Januar 2022 gelten soll begrüßt der Deutsche Mieterbund Landesverband Sachsen e.V. (LVS).
Mit dieser Landesverordnung werden Mieten bei Neuvermietungen auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, begrenzt.
Nicht nur in den Großstädten Dresden und Leipzig, sondern zwischenzeitlich auch in den angrenzenden Gemeinden wird Wohnraum immer knapper. Aus diesem Grund ist auch die Umsetzung der rechtlichen Voraussetzungen zur Eindämmung lokalspezifischer Wohnraumzweckentfremdung durch die Staatsregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, zu schaffen. Damit wird eine weitere aus unserer Sicht dringend notwendige wohnungspolitische Maßnahme umgesetzt. „Wenn Wohnraum zweckentfremdet oder nicht vermietet wird, wird dem Wohnungsmarkt dringend benötigter Wohnraum insbesondere im niedrigen und mittelpreisigen Segment entzogen“, so Anke Matejka, Vorstandsvorsitzende des LVS.
Der DMB-Landesverband Sachsen vermittelt Kontakte zu den örtlichen Mietervereinen
Weitere Informationen unter:
Anschrift: DMB Landesverband Sachsen e.V., Fetscherplatz 3, 01307 Dresden
Tel. 0351-86645-66
Fax: 0351-86645-11
E-Mail: info(at)mieterbund-sachsen.de
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