Leipziger Mietspiegel aus Sicht des DMB Mieterverein Leipzig weiterhin qualifiziert

Der DMB Mieterverein Leipzig e.V. teilt die Einschätzung von Haus & Grund Leipzig nicht, dass der „Leipziger Mietspiegel 2020“ seine Qualifizierung…

Der DMB Mieterverein Leipzig e.V. teilt die Einschätzung von Haus & Grund Leipzig nicht, dass der „Leipziger Mietspiegel 2020“ seine Qualifizierung verloren hat, sagt Anke Matejka, Vorsitzende des Mietervereins.

Auch mit Blick auf die Gesetzesänderung und der zum 01. Juli 2022 in Kraft getretenen Mietspiegelverordnung lässt sich sehr wohl die Rechtsauffassung vertreten, dass die Qualifizierung des Leipziger Mietspiegels weiterhin gegeben ist. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Stichtag für die Datenerhebung und dem Datum der Veröffentlichung eines qualifizierten Mietspiegels. Letztendlich muss nach der Datenerhebung auch Zeit für die Erstellung und Veröffentlichung bleiben. Es ließe sich sonst kein stichtagsbezogener Mietspiegel erstellen. Da der Leipziger Mietspiegel 2020 am 23.06.2021 beschlossen wurde, verliert er erst mit Ablauf des 22.06.2023 seine Gültigkeit als qualifizierter Mietspiegel.

Sofern unterschiedliche Auffassungen zur Qualifizierung des Mietspiegels bestehen, wird es im Streitfall Aufgabe der Gerichte sein, diese Frage zu klären.

Der Hinweis von Haus & Grund, dass nunmehr wieder auf Vergleichswohnungen für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete zurückgegriffen werden kann, schafft nicht nur Verunsicherung auf beiden Seiten, sondern birgt auch viel Streitpotential mit ungewissen Ausgang, merkt die Vorsitzende an.

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Er schafft nicht nur Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern hilft auch, teure Gutachten und Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Die kreative Lösung von Haus & Grund, die zulässige Wiedervermietungsmiete bei der Mietpreisbremse anhand von Vergleichswohnungen zu bestimmen, dürfte im Streitfall einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, denn die Gerichte ziehen regelmäßig auch einen einfachen Mietspiegel zur Bemessung der höchst zulässigen Miete heran, so Anke Matejka. Sollte ein qualifizierter Mietspiegel für Leipzig also nicht rechtzeitig neu erstellt werden, so wäre das Gericht nicht gehindert, den Leipziger Mietspiegel 2020 weiterhin als einfachen Mietspiegel zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete heranzuziehen.

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