Mietpreisbremse für Leipzig und Dresden beschlossen
Entscheidung war überfällig!

Die Entscheidung der Landesregierung zur Einführung der Mietpreisbremse für Leipzig und Dresden war längst überfällig,…

Die Entscheidung der Landesregierung zur Einführung der Mietpreisbremse für Leipzig und Dresden war längst überfällig, so Anke Matejka, Vorsitzende des Mietervereins Leipzig e.V. Mit der Mietpreisbremse werden die Mieten bei Abschluss eines neuen Mietvertrages auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Bereits seit längerer Zeit gilt aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in beiden Städten die KappungsgrenzenVO, die die Mieterhöhungsmöglichkeit in Bestandsmietverhältnissen auf maximal 15 % statt 20 % innerhalb von 3 Jahren begrenzt.

Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Die Angebotsmieten in Leipzig und Dresden sind in den letzten Jahren rasant gestiegen. Die Mietpreisbremse ist deshalb wichtiger Baustein, um den überdurchschnittlichen Mietenanstieg bei Neuvermietungen zu dämpfen. Langfristig werden die niedrigeren Neuvertragsmieten auch den Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete dämpfen.

Die Panikmache der Vermieter, dass nunmehr kein Spielraum mehr für Modernisierungen oder energetischen Maßnahmen bliebe, geht an der Sache vorbei. Denn die Kosten für Modernisierungen, wozu auch die energetischen Maßnahmen zählen, können nach wie vor zusätzlich auf die Miete umgelegt werden. Ebenso gilt die Mietpreisbremse auch nicht für Neubauten, die erstmalig vermietet werden.

Solange eine Erholung des Mietenmarktes nicht absehbar ist und er sich trotz erheblicher Einkommensverluste der Mieter und explodierender Energiekosten nicht entspannt, müssen alle der Politik zur Verfügung stehenden Instrumente zur Regulierung dieses Wohnungsmarktes umgesetzt und ausgeschöpft werden, fordert Anke Matejka.

Zurück