Soziale Erhaltungssatzungen sind ein städtebauliches Instrument. In den Gebieten mit sozialen Erhaltungssatzungen können bauliche Maßnahmen unterbunden werden, wenn durch diese eine Verdrängung der dort lebenden Wohnbevölkerung befürchtet wird. Darum stehen hier alle Rückbauten, Nutzungsänderungen und Änderungen baulicher Anlagen unter einem Genehmigungsvorbehalt der Stadt. Seit Juli 2020 gibt es in Leipzig bereits 6 Gebiete mit Sozialen Erhaltungssatzungen: Eisenbahnstraße, Am Lene-Voigt-Park, Lindenau, Alt-Lindenau, Connewitz und Eutritzsch. Mit Plagwitz/Kleinzschocher und Leutzsch sind seit dem 03. April 2022 zwei weitere hinzugekommen. In den 8 Gebieten wohnen ca. 18 % der Leipziger Haushalte, vorwiegend zur Miete in gründerzeitlichen Mehrfamilienhäusern.
Milieuschutz bedeutet nicht, dass Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich ausgeschlossen sind. Durch die Reglementierung baulicher Änderungen in den Wohnungen werden z.B. Modernisierungsmaßnahmen unterbunden, die über einen durchschnittlichen, zeitgemäßen Ausstattungsstandard der Stadt Leipzig hinausgehen. Damit haben die Satzungen einen indirekten, dämpfenden Einfluss auf mögliche Mietpreissteigerungen in den Gebieten. Sie senken jedoch nicht den aktuellen Mietpreis.
Ausgehend von den Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre wurde der Katalog der Genehmigungskriterien überarbeitet undim Juli 2022 neu beschlossen. Bisher genehmigungsfähig waren z.B. schon der erstmalige Einbau einer Sammelheizung und eines Bades.
Dagegen waren beispielsweise unnötige Grundrissveränderungen und hochwertige Wohnungsausstattungen nicht erlaubt. In der überarbeiteten Fassung werden nunmehr z.B. die technischen Grundausstattungen zusammengefasst und Elektrostandards neu aufgenommen. Des Weiteren wurden die einzuhaltenden Vorgaben für den erstmaligen Anbau eines Balkons hinsichtlich der Größe (ca. 4,5 m²) und der Ausführung präzisiert. Neu ist auch, dass keine Genehmigung erteilt wird für den nachträglichen Einbau einer Dachterrasse/-loggia in bestehenden Wohnraum.
Mieter, die in Gebieten mit sozialen Erhaltungsmaßnahmen wohnen und von Baumaßnahmen betroffen sind, sollten hinterfragen, ob die Baumaßnahmen zulässig sind.
Bei Fragen kann man sich an die Stadt Leipzig, Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, Abteilung Wohnungsbau unter Tel.-Nr.: 0341-1235505 oder per E-Mail an soziale-erhaltungssatzung@leipzig.de wenden.
Mehr Informationen über die Sozialen Erhaltungsgebiete der Stadt Leipzig, wie den Katalog der Genehmigungskriterien sowie ein Erklärvideo zum Thema gibt es auf der Internetseite der Stadt Leipzig Leipzig.de/soziale-erhaltungssatzung.